Wohnmobilschutzbrief Vergleich
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Die SAVEUP24 Vergleichsportal UG (haftungsbeschränkt) ist kein Versicherungsmakler oder Vermittler. Im Bereich Versicherung arbeiten wir mit unserem Partner VSC Assekuranz-Makler® UG (haftungsbeschränkt) zusammen. Der Vertragsabschluss erfolgt nicht über saveup24.de.
Wohnmobilversicherung
Vergleichen Sie Ihre Wohnmobilversicherung ganz unverbindlich und finden Sie den richtigen Tarif mit den passenden Leistungen. Informieren Sie sich über die Wohnmobilversicherung, wenn Sie einen LKW zu einem Wohnmobil umbauen.
Verkehrsrechtsschutz
Bei vielen Unfällen ist es unklar wer der Verursacher ist. Wenn dies dann vor Gericht geht, weil nicht Klar ist wer der Verursacher ist, kann dieses sehr teuer werden. Mit einer Verkehrsrechtsschutzversicherung können Sie die finanziellen Folgen verhindern.
Wohnmobilschutzbrief
Ein Schutzbrief ist ein Zusatzschutz, welcher bei Unfall- und Pannenhilfe eine bestimmte Leistung erbringt, wie z.b. das Abschleppen oder Bergen Ihres Wohnmobils. Viele Schutzbriefe haben eine Beschränkung bei der Mitgliedschaft, dass der Schutzbrief nur für Fahrzeuge bis 3,5t gilt, aber nicht jedes Wohnmobil hat ein Gesamtgeweicht bis 3,5t. Ein Schutzbrief für Wohnmobile bis 7,5t können Sie aber auch erhalten, hier gibt es dann nur wenige Anbieter, die dieses Anbieten.
ERGOSchutzbriefversicherung Profi 3,5 t 19.03.2022 |
ACEACE CAMPER 01.01.2022 |
ConcordiaSingle-Schutzbrief 01.10.2019 |
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Jahresbeitrag |
59,00 € |
121,00 € *40% Ermäßigung zwischen dem 18. und 25. Lebensjahr
ACE CLASSIC 72€ (ermäßigt: 43,20 €*)
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58,00 € |
Zulässiges Gewicht | 5t |
7,5t |
7,5 |
Max. Höhe | 3,2m |
3,2m |
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Reisehöchstdauer | 42 Tage |
12 Wochen |
6 Wochen |
Europadeckung |
✔ |
✔ |
✔ § 9 Örtlicher Geltungsbereich 1. Der Versicherungsschutz besteht auf der ganzen Welt. 2. Für die in § 5 genannten Leistungen bei Fahrzeugausfall besteht Versicherungsschutz in Europa, den außereuropäischen Anliegerstaaten des Mittelmeeres, auf den Kanarischen Inseln, den Azoren und Madeira. 3. Es kann vereinbart werden, dass der Versicherungsschutz insgesamt auf Europa, die außereuropäischen Anliegerstaaten des Mittelmeeres, die Kanarischen Inseln, die Azoren und Madeira beschränkt ist. |
Fahrzeug Rücktransport |
✔ Schadensfall im Ausland
3.14 Fahrzeugtransport-Service
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✔ 13. Fahrzeugrücktransport 13.1 Kann das geschützte Fahrzeug nach einer Panne, einem Unfall oder nach Entwendung von Fahrzeugteilen an einem ausländischen Schadenort nicht innerhalb von drei Werktagen fahrbereit gemacht werden und handelt es sich nicht um einen Totalschaden, sorgt der ACE für den Transport des Fahrzeugs zu einer Werkstatt am Wohnort des ACE-Mitglieds und trägt die hierdurch entstehenden Kosten Liegt der Schadenort in Deutschland und ist die Reparatur am nächsten Werktag nicht möglich, sorgt der ACE dafür, dass die geschützten Personen möglichst zusammen mit dem Fahrzeug zum Wohnort des Mitglieds gebracht werden. |
✔ 6. Fahrzeugtransport-Service (1) Kann das Fahrzeug am Schadenort oder in dessen Nähe nicht innerhalb von drei Werktagen fahrbereit gemacht werden und übersteigen die voraussichtlichen Reparaturkosten nicht den Betrag, der für ein gleichwertiges gebrauchtes Fahrzeug aufgewandt werden muss, sorgen wir für den Transport des Fahrzeuges zu einer Werkstatt an einem anderen Ort. (2) Wir übernehmen die hierdurch entstehenden Kosten bis zur Höhe der Kosten für einen Rücktransport an Ihren ständigen Wohnsitz im Inland; liegt der Schadenort außerhalb Europas, zahlen wir höchstens 2.500 €. (3) Liegt der Schadenort in Deutschland, sorgen wir dafür, dass Sie und beim Familien-Schutzbrief auch Ihre mitversicherten SB-609-2022-01 8/11 Familienangehörigen möglichst zusammen mit dem Fahrzeug zu Ihrem Wohnsitz gebracht werden (Pick-up- Service). |
Fahrtkosten nach Fahrzeugausfall |
✔ Schadensfall mindestens 50 km vom Firmensitz entfernt
3.5 Weiter-/Rückfahrtservice
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✔ Die Kostenerstattung erfolgt bis zur Höhe der Bahnkosten 1.Klasse. Die Kosten bis zur Höhe eines Flugs in der Economy-Class werden erstattet,
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✔ 3. Weiter- und Rückfahrt-Service (1) Wir organisieren die Weiterfahrt zu Ihrem ständigen Wohnsitz im Inland oder zu Ihrem Zielort und die Rückfahrt vom Zielort zu Ihrem Wohnsitz sowie die Abholung des wieder fahrbereiten Fahrzeuges vom Schadenort. (2) Wir übernehmen hierbei entstehende Kosten für
(3) Diese Kosten erstatten wir bei einfacher Entfernung unter 1.000 Bahnkilometern bis zur Höhe der Bahnkosten 1. Klasse einschließlich Zuschlägen, bei größerer Entfernung bis zur Höhe der Kosten eines Linienfluges (economy class) sowie für nachgewiesene Taxifahrten bis zu 50 €. Liegt der Schadenort außerhalb Europas, zahlen wir maximal 1.000 € pro Person. |
Mietwagen |
✔ Schadensfall am Firmensitz
3.4 Mietwagen
Schadensfall mindestens 50 km vom Firmensitz entfernt
3.7 Mietwagen
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✔ Ist das geschützte Fahrzeug nach einer Panne, einem Unfall oder nach der Entwendung von Fahrzeugteilen nicht mehr technisch fahrbereit oder wurde gestohlen, werden anstelle der Leistungen nach Ziff. 6 oder 9 die Kosten für die Anmietung eines gleichartigen Selbstfahrervermietfahrzeugs am Schadenort bis zur Wiederherstellung der Fahrbereitschaft, jedoch höchstens für sieben Tage, zu maximal 55 € je Tag erstattet. Wird das geschützte Fahrzeug infolge einer durch den ACE organisierten Abschlepphilfe in einer qualifizierten Fachwerkstatt wieder fahrbereit gemacht, übernimmt der ACE die genannten Mietwagenkosten abweichend zu § 4 Ziff. 2.4.
Bei Schadenfällen im Ausland werden Mietwagenkosten bis zu 385 € auch für eine geringere Anzahl von Tagen übernommen. Wird der Mietwagen im Ausland für die direkte Heimreise der geschützten Personen genutzt, übernimmt der ACE stattdessen bis zu 500 € für die Anmietung. Ist der Transport der geschützten Personen nach der Leistung Fahrzeugrücktransport gemäß Ziff. 13.2 zusammen mit dem Fahrzeug nicht möglich, trägt der ACE die Kosten für die direkte Heimreise mit einem Mietwagen für einen Tag bis maximal 55 €. Die Zusatzgebühren für die Herausgabe eines Mietwagens außerhalb der Öffnungszeiten der Vermietstation werden in voller Höhe übernommen. |
✔ 2. Mietwagen-Service (1) Wir helfen Ihnen auf Wunsch bei der Beschaffung eines Selbstfahrervermietfahrzeuges und übernehmen die Kosten für die Anmietung eines gleichartigen Mietfahrzeuges bis zur Wiederherstellung der Fahrbereitschaft, jedoch höchstens für sieben Tage zu maximal 60 € je Tag. Bei Elektrofahrzeugen mit der Besonderheit, dass es sich um ein (Ersatz-)Fahrzeug mit einem Verbrennungsmotor handeln kann. Bei Schadenfällen im Ausland werden Mietwagenkosten für die Fahrt zum ständigen Wohnsitz des Versicherungsnehmers bis zu 420 € auch für eine geringere Anzahl von Tagen übernommen. (2) Nehmen Sie unseren Weiter- und Rückfahrt-Service oder den Übernachtungs-Service in Anspruch, übernehmen wir keine Mietwagenkosten. |
Hilfe an Ort & Stelle |
✔ 3.1 Pannen- und Unfallhilfe bis 110 Euro; bei Organisation durch ERGO insgesamt bis zu 200 Euro für Ziffer 3.1 und 3.2 zusammen. |
✔ 1. Pannen- und Unfallhilfe Ist das geschützte Fahrzeug nach einer Panne oder wegen eines Unfalls nicht mehr technisch fahrbereit, sorgt der ACE für die Wiederherstellung der Fahrbereitschaft an der Schadenstelle durch ein Pannenhilfsfahrzeug und trägt die hierdurch entstehenden Kosten. Wird die Hilfeleistung nicht über den ACE organisiert, beläuft sich die Kostenerstattung auf höchstens 120 € einschließlich der benötigten Kleinteile, die vom Pannenhilfsfahrzeug mitgeführt werden. |
✔ 1. Soforthilfe am Schadenort 1.1 Pannen- und Unfallhilfe (2) Ansonsten beläuft sich der Höchstbetrag für diese Leistung auf 150 €. |
Abschleppdienst |
✔ 3.2 Abschleppen bis 160 Euro; bei Organisation durch ERGO insgesamt bis zu 200 Euro für Ziffer 3.1 und 3.2 zusammen. |
bis 50km in Deutschland |
✔ 1.3 Abschleppen (1) Kann das Fahrzeug an der Schadenstelle nicht wieder fahrbereit gemacht werden, sorgen wir für das Abschleppen des Fahrzeuges einschließlich Gepäck und nicht gewerblich beförderter Ladung zur nächstgelegenen Fachwerkstatt. Kann ein Elektrofahrzeug mit entladenem Antriebs-Akkumulator an der Schadenstelle nicht wieder fahrbereit gemacht werden, sorgen wir für das Abschleppen des Fahrzeugs zur nächstgelegenen Ladestation. Die hierdurch entstehenden Abschleppkosten, welche auch notwendige vorbereitende Arbeiten (z.B. „technisches Bergen“) umfassen, übernehmen wir bis zu einem Höchstbetrag von 250 €, wenn Sie nach Eintritt des Schadenfalls ausschließlich uns mit der Organisation der Leistung beauftragen. (2) Ansonsten beläuft sich der Höchstbetrag für diese Leistung auf 150 €. (3) Die durch den Einsatz eines Pannenhilfsfahrzeuges entstandenen Kosten werden hierauf angerechnet, höchstens jedoch 150 €. |
Bergung |
✔ 3.3 Bergen Ist Ihr Fahrzeug von der Straße abgekommen, bergen wir es. |
✔ 5. Fahrzeugbergung Ist das geschützte Fahrzeug nach einer Panne oder einem Unfall von der Straße abgekommen, sorgt der ACE für dessen Bergung, einschließlich Gepäck und nicht gewerblich beförderter Ladung, und trägt die hierdurch entstehenden Kosten. |
✔ 1.2 Bergen Ist das Fahrzeug von der Straße abgekommen, sorgen wir für seine Bergung einschließlich Gepäck und nicht gewerblich beförderter Ladung und übernehmen die hierdurch entstehenden Kosten. |
Krankenrücktransport |
✖ |
✔ 19. Krankenrücktransport Muss das ACE-Mitglied infolge einer Erkrankung auf einer Reise im In- und Ausland an seinen ständigen Wohnsitz zurücktransportiert werden, sorgt der ACE für die Durchführung des Rücktransports und trägt die hierdurch entstehenden Kosten. Art und Zeitpunkt des Rücktransports müssen medizinisch sinnvoll und ärztlich angeordnet sein. Die Leistung des ACE erstreckt sich auch auf die Begleitung des ACE-Mitglieds durch einen Arzt oder Sanitäter, wenn diese medizinisch erforderlich oder behördlich vorgeschrieben ist. Außerdem trägt der ACE die bis zum Rücktransport entstehenden, durch die Erkrankung bedingten Übernachtungskosten, jedoch höchstens für 3 Nächte, bis zu je 90 € pro Person und Nacht. |
✔ 4. Krankentransport (1) Wir übernehmen die Kosten Ihres Transportes zur stationären Heilbehandlung in das nächste erreichbare Krankenhaus. (2) Müssen Sie an Ihren ständigen Wohnsitz zurücktransportiert werden, sorgen wir für die Durchführung des Rücktransportes und tragen die hierdurch entstehenden Kosten. (3) Art und Zeitpunkt des Rücktransportes müssen medizinisch notwendig sein. Bei einem voraussichtlich mehr als zwei Wochen dauernden Krankenhausaufenthalt können Sie den Krankenrücktransport auch ohne medizinische Notwendigkeit beanspruchen. (4) Wir übernehmen die bis zum Rücktransport entstehenden, durch die Erkrankung bedingten Übernachtungskosten für Sie und beim Familien-Schutzbrief auch für die nicht erkrankten mitversicherten Familienangehörigen für höchstens drei Nächte bis zu je 80 € pro Person. (5) Können Sie die Rückfahrt zum ständigen Wohnsitz nicht planmäßig antreten, weil ein Krankenhausaufenthalt erforderlich war, werden die gegenüber der ursprünglich vorgesehenen Rückreise entstehenden höheren Fahrtkosten bei einer einfachen Entfernung unter 1.000 Bahnkilometern bis zur Höhe der Bahnkosten 1. Klasse einschließlich Zuschlägen, bei größerer Entfernung bis zur Höhe der Kosten eines Linienflugs (economy class) sowie für nachgewiesene Taxifahrten bis zu 50 € erstattet. |
Schlüsseldienst / Öffnen des Fahrzeugs |
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bis 200,00€ Ist das geschützte Fahrzeug verschlossen und der Fahrzeugschlüssel befindet sich im Fahrzeuginneren oder wurde der Fahrzeugschlüssel verloren, sorgt der ACE für die Wiederherstellung der Fahrbereitschaft an der Schadenstelle oder ist bei Verlust bei der Beschaffung eines Ersatzschlüssels behilflich und übernimmt anfallende Kosten bis zu 120 €. Kosten für den Ersatzschlüssel, Ersatzteile, deren Herstellung oder Anpassung und Kosten für die erforderliche (elektronische) Aktivierung werden nicht übernommen. Im Tarif ACE Comfort+ sowie im Baustein Camper übernimmt der ACE die oben genannten Kosten bis zu 200 €. |
bis 120,00€ 5. Autoschlüssel-Service (1) Haben Sie die Schlüssel für Ihr Fahrzeug verloren, helfen wir bei der Beschaffung von Ersatzschlüsseln und übernehmen die Kosten für den Versand der Ersatzschlüssel. (2) Die Kosten der Ersatzschlüssel selbst übernehmen wir nicht. (3) Lässt sich Ihr Fahrzeug nicht öffnen, weil der Schlüssel im Fahrzeug eingeschlossen ist, organisieren wir die Öffnung des Fahrzeugs. (4) Wir übernehmen die hierfür entstehenden Kosten bis zu insgesamt 120 €. |
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Schutzbrief für Wohnmobile über 7,5t
Sollten Sie ein Wohnmobil über 7,5t besitzen, gibt es wenige Anbieter, welche hier einen Schutzbrief zur Verfügung stellen. Die Schutzbriefe für Wohnmobile über 7,5t sind oft nur als Zusatz, dass heißt Sie müssen Ihr Wohnmobil auch bei der Versicherung versichern und dann können Sie den Schutzbrief für Wohnmobile über 7,5t bekommen.
Möchten Sie ein Angebot erhalten, für eine Wohnmobilversicherung, dann fragen Sie dies einfach online bei uns an.
Auslandsreisekrankenversicherung
Schützen Sie nicht nur Ihr Fahrzeug, sondern auch sich. Wenn Sie mit Ihrem Wohnmobil im Ausland unterwegs sind, dann sollten Sie auch richtig abgesichert sein. Mit einer Reisekrankenversicherung können Sie sich gegen hohe Krankenhaus kosten im Ausland absichern. Ein Unfall oder eine Krankheit kann jederzeit auftreten, sollten Sie deswegen in ein Krankenhaus kommen oder benötigen einen Rücktransport ins Heimatland, dann sollten Sie besser eine Reisekrankenversicherung besitzen. Die gesetzliche Krankenversicherung übernimmt diese Kosten, oft nicht vollständig und bleiben Sie dann auf den restlichen Kosten sitzen. Mit einer Reisekrankenversicherung können Sie sich gegen solche hohen Kosten absichern.
Reiseversicherung
Jetzt geht es wieder los, Sie können wieder in den Urlaub, um hier richtig abgesichert zu sein, sollten Sie sich über die Reiseversicherungen informieren. Sie haben bei uns die Möglichkeit verschiedene Reiseversicherungen zu vergleichen.
Unfallversicherung
Die gesetzliche Unfallversicherung leistet nicht in Ihrer Freizeit, damit Sie in Ihrer Freizeit abgesichert sind, benötigen Sie eine private Unfallversicherung. Eine private Unfallversicherung leistet in Ihrer Freizeit, wenn es hier zu einem Unfall kommt.