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Ausland-Schadenschutzversicherung

Auslandsschadenschutz


Mit dem Auslandsschadenschutz können Sie sich im Ausland bei einem unverschuldeten Unfall absichern. Im Ausland liegen die Deckungssummen der Kfz-Haftpflichtversicherung oft weit unter dem Niveau von Deutschland. Sollte es in solch einem Land zu einem Schaden kommen und die Deckungssumme des Unfallgegners nicht ausreichen, so greift der Auslandsschadenschutz bis zur vereinbarten Deckungsgrenze.

  • Im Falle eines Autounfalls im Ausland, gilt das Recht des Landes, indem der Autounfall geschehen ist. Hier empfiehlt sich für Autofahrer der Auslandsschadenschutz.
  • In vielen Ländern sind die Mindestdeckungssummen viel niedriger als in Deutschland oder es besteht noch nicht mal eine Versicherungspflicht. Der Auslandsschadenschutz leistet bei Schäden bis zu der vereinbarten Versicherungssumme. Oder bei einer zu geringen Deckung der gegnerischen Kfz-Versicherung übernimmt der Auslandsschadenschutz die Differenz.
  • Mit dem Auslandsschadenschutz können Sie ihre Kfz-Versicherung um einen Leistungszusatz ergänzen, für unverschuldete Verkehrsunfälle im Ausland.

Warum ist der Auslandsschadenschutz in der Kfz-Versicherung sinnvoll?


Sollten Sie mit Ihrem Pkw nachgewiesen unverschuldet in einen Verkehrsunfall verwickelt wurden sein, dann kommt die Kfz-Haftpflichtversicherung von Ihrem Unfallgegner für den Schaden zwar auf, aber nur bis zu der Deckungssumme der ausländischen Versicherung. In vielen Ländern liegen die Deckungssummen weit unter dem Niveau in Deutschland. In manchen Ländern gibt es auch keine Versicherungspflicht für Kraftfahrzeuge, in so einem Fall bleiben Sie auf ihren Unfallkosten sitzen.


Haben Sie mit dem Zusatzbaustein Auslandsschadenschutz ihren Vertrag erweitert, dann springt Ihr deutscher Versicherer bei dem Unfall für den Forderungsausfall ein. Sie erhalten dann die Entschädigung von Ihrem Versicherer aus Deutschland für Personen- und Sachschäden.

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