Abhandenkommen
Abhandenkommen
Der unfreiwillige Verlust einer Sache bezeichnet man als Abhandenkommen, wenn deren Wiederinbesitznahme als unwahrscheinlich gilt.
Abhandenkommen in der Hausratversicherung
Das Abhandenkommen von Sachen, lässt sich in der Hausratversicherung mitversichern. Die Voraussetzung für das Abhandenkommen im Schadensfall, ist dass es durch eine versicherte Gefahr eingetreten ist (wie z.B. bei Sturm oder Einbruchdiebstahl).
Abhandenkommen in der Haftpflichtversicherung
Sollte es in der Haftpflichtversicherung zu Schäden kommen durch Abhandenkommen, dann sind diese keine Sachschäden, sondern Vermögensschäden. Hier sollten Sie dann eine Vermögensschaden-Haftpflichtversicherung besitzen. Einige neue Tarife haben das Abhandenkommen von Sachen als Sachschäden mitversichert, hier lohnt es sich die Versicherungsbedingungen zu prüfen.
Hausratversicherung
Informieren Sie sich über die Hausratversicherung und prüfen Sie Ihre Versicherungssummen ob diese noch passen. Finden Sie die passende Hausratversicherung, für Ihren Hausrat. Vergleichen Sie ganz einfach verschiedene Tarife in Preis und Leistung.
Privathaftpflicht
Hier finden Sie weitere Informationen zu der Privathaftpflichtversicherung, vergleichen Sie die einzelnen Tarife in Preis und Leistung. Finden Sie die passende Versicherung für sich. Sollten Sie eine Beratung wünschen, dann rufen Sie uns bitte an.